Bildungskredit
Bildungskredite sollen diejenigen finanziell unterstützen, die sich in der fortgeschrittenen Ausbildungsphase ihres Lebens befinden, sprich Auszubildende und Studenten. Dementsprechend ist die Vergabe dieser Kreditform Einkommens- und Vermögens-unabhängig. Auch das Einkommen und Vermögen der Eltern spielen keine Rolle, was einen großen Unterschied zum BAföG darstellt.
Vergabe von Bildungskrediten
Beantragt wird ein Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt. Darüber hinaus ist das sogenannte Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Vergabe des Bildungskredits verantwortlich. Es prüft im Vorfeld, ob der potentielle Kreditnehmer alle Bedingungen erfüllt.
Wenn dies zutrifft, übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese kümmert sich um den Abschluss und die Auszahlung der Raten an den Kreditnehmer.

Auszahlung der Raten beim Bildungskredit
Bei einem Bildungskredit werden je Ausbildungsphase monatliche Raten in einem Zeitraum von maximal 24 Monaten ausbezahlt. Der Höchstsatz pro Monat beträgt 300 Euro.
- Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten
- Maximale Laufzeit von 2 Jahren
- Maximale Kreditsumme von 7.000 Euro
Alternativ besteht die Möglichkeit, höhere Einmalzahlungen von bis zu 3.600 Euro zu fordern. Diese sind von Vorteil, wenn gewisse Anschaffungen wie beispielsweise ein Notebook anfallen und somit auf einen Schlag eine höhere Summe benötigt wird. Ist der Ausbildungsabschnitt vorbei, kann der Bildungskredit erneut beantragt werden. Maximal werden insgesamt 7.200 Euro ausbezahlt.
Diese Bedingungen müssen erfüllt werden
Je nach Kreditnehmer gelten unterschiedliche Bedingungen für die Vergabe eines staatlichen Bildungskredits.
Studenten:
- Alter unter 36 Jahren
- Fortgeschrittene Phase im Studium erreicht ( Grundstudium im Bachelor-Studium oder weiterführendes Master-Studium)
- Insgesamt unter 12 Semester studiert
Der Bildungskredit wird unabhängig vom BAföG vergeben. Das heißt: Studenten, die bereits BAföG- Leistungen erhalten, können ebenso einen Bildungskredit beantragen, wie diejenigen ohne BAföG-Anspruch. Studienanfänger können lediglich einen Studentenkredit erhalten, der ebenfalls durch die KfW oder auch von privaten Banken vergeben wird.
Auszubildende:
- Berufsabschluss bereits vorhanden, bzw. in Zukunft vorhanden
- Ausbildung in Vollzeit
- Lediglich 2 verbliebene Ausbildungsjahre vorhanden